Verarbeitung personenbezogener Daten durch die für das Online-Bewerbungsverfahren verantwortliche Stelle
Der vertrauensvolle und verantwortungsbewusste Umgang mit personenbezogenen Daten ist ein zentraler Bestandteil der Unternehmenskultur der Dr. Franz Köhler Chemie GmbH (nachfolgend „DFKC“ genannt). Im besonderen Maße trifft dies auf die personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber (nachfolgend einheitlich bezeichnet als: „Bewerber“) zu.
Dieses Informationsblatt zur Verarbeitung von Bewerberdaten dient dazu, die Bewerber über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ihre diesbezüglichen Rechte nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufzuklären.
Welche Informationen verarbeitet die Dr. Franz Köhler Chemie GmbH über Bewerber und wie werden diese Daten erfasst?
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verarbeitet die DFKC personenbezogene Daten ihrer Bewerber. Dabei handelt es sich insbesondere um Informationen, die von den Bewerbern selbst zur Verfügung gestellt werden. Auch können personenbezogene Daten eines Bewerbers durch Dritte generiert beziehungsweise zur Verfügung gestellt werden.
Insbesondere werden die folgenden Bewerberdaten verarbeitet:
• Personalien: Titel und akademische Grade, Vor- und Zuname, Geschlecht, Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit sowie gegebenenfalls, Lebenslauf, Berufserfahrung und Ausbildung, Qualifikation, Kompetenzen, etc.
• Berufliche und private Kontaktdaten: Insbesondere Adresse, Telefon- und Mobilfunknummer, Fax, E-Mail-Adresse, etc.
• Legitimations- und Authentifikationsdaten: Hierunter fallen unter anderem Ausweiskopien, Ausweisdaten, Führerschein/e, Leumundszeugnis, Bewerbungsfoto, etc.
Warum benötigt die Dr. Franz Köhler Chemie GmbH personenbezogene Daten der Bewerber?
Die DFKC benötigt und nutzt die personenbezogenen Daten/zur Verfügung gestellten Informationen der Bewerber ausschließlich zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens.
Zu welchem Zweck werden Bewerberdaten verarbeitet?
Bewerberdaten werden von der DFKC im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Insbesondere werden Bewerberdaten dabei für folgende Zwecke verarbeitet:
• Durchführung des Bewerbungsverfahrens
Im Rahmen dieser Zwecke werden Bewerberdaten von der DFKC grundsätzlich nur zur Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen (Art 6 Abs. 1 lit c DSGVO bzw. Art 9 Abs. 2 lit b DSGVO) oder zur Wahrung von berechtigten Interessen des Unternehmens oder eines Dritten (Art 6 Abs. 1 lit f DSGVO) verarbeitet. Auf einer Einwilligung der betroffenen Bewerber beruht die Verarbeitung von personenbezogenen Daten hingegen grundsätzlich nicht.
Wie lange bleiben die Bewerberdaten gespeichert?
Die DFKC verarbeitet Bewerberdaten, soweit erforderlich, für die Dauer des gesamten Dienstverhältnisses (von der Bewerbung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses) sowie darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten. Schließt die DFKC keinen Arbeitsvertrag werden die Bewerberdaten spätestens nach 6 Monaten gelöscht, sofern kein sonstig berechtigtes Interesse oder eine Einwilligung des Bewerbers vorliegt.
Zudem sind bei der Speicherdauer die gesetzlichen Verjährungsfristen (insbesondere die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch allgemeinen Verjährungsfristen, welche bis zu 3 Jahre betragen können), zu berücksichtigen.
Für nähere Information zur Speicherdauer von personenbezogenen Daten bei der DFKC steht der Datenschutzbeauftragte den Bewerbern zur Auskunft zur Verfügung.
Welche Rechte hat ein Bewerber im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten?
Im Einklang mit den Bestimmungen der Art 15 bis 22 DSGVO und den dort geregelten Voraussetzungen haben Bewerber der DFKC das Recht auf:
• Auskunft über die zu ihrer Person verarbeiteten Daten einzuholen und auf Ausstellung einer Kopie der gespeicherten Daten ("Auskunftsrecht")
• die Berichtigung bzw. Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen ("Recht auf Berichtigung")
• die Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn die Verarbeitung in Verletzung der DSGVO erfolgt, insbesondere weil der Bewerber eine Einwilligung widerruft oder berechtigterweise Widerspruch eingelegt hat ("Recht auf Löschung")
• die Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten zu verlangen und Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen zu erheben ("Recht auf Einschränkung der Verarbeitung" und "Widerspruchsrecht") und
• ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und diese Daten auf einen anderen Verantwortlichen zu übertragen ("Recht auf Datenübertragbarkeit").
Die Bewerber sind keiner ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich „Profiling“ — beruhenden Entscheidung unterworfen, die ihnen gegenüber einer rechtlichen Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
Es steht jedem Bewerber offen, sich mit seiner Beschwerde an den Hessischen Datenschutzbeauftragten (https://datenschutz.hessen.de) zu wenden.
Für Ihre Anliegen zum Datenschutz schreiben Sie bitte an:
datenschutz@koehler-chemie.de